Katholische Akademie der Erzdiözese Freiburg

Über Leben im Anthropozän

MIT JURA DEN PLANETEN RETTEN? // pay after (freiwilliges Bezahlen nach eigenem Ermessen)

Die Rechte künftiger Generationen haben bei den Entscheidungen heutiger Politik einen ebenso schwachen Stand wie die Rechte der Menschen im Globalen Süden oder die Rechte der Natur. Keiner der Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaabkommens löst bisher die eingegangenen Verpflichtungen ein. Die Externalisierung der Kosten unseres Lebensstiles ist für die politischen Akteure immer noch zu einfach, als dass sie sich der Verantwortung für Umbau und Verzicht stellen müssten.

In diesem Zusammenhang eröffnen zwei aufsehenerregende Gerichtsentscheidungen neue Perspektiven: das Klimaurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024, mit der die Klage Schweizer Seniorinnen für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel Erfolg hatte. Im ersten Fall sah das Gericht die Freiheitsrechte künftiger Generationen in Gefahr, im zweiten Urteil stehen die Gefährdungen der Menschenrechte durch ungenügenden Klimaschutz im Zentrum.

Welche Konsequenzen haben diese beiden epochemachenden Entscheidungen, die u. a. feststellen, dass Klimaschutz ein einklagbares Menschenrecht für heutige und zukünftige Menschen auf diesem Planeten ist? Sie stehen überdies nicht alleine, sondern stehen im Kontext einer zunehmenden Zahl von Klagen, mit denen wirksamer Klimaschutz vor Gericht erstritten werden soll.

Mitwirkende:
Maximilian Probst
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Prof. Dr. Cathrin Zengerling

Studienleiter: Josef Mackert

Die Rechte künftiger Generationen haben bei den Entscheidungen heutiger Politik einen ebenso schwachen Stand wie die Rechte der Menschen im Globalen Süden oder die Rechte der Natur. Keiner der Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaabkommens löst bisher die eingegangenen Verpflichtungen ein. Die Externalisierung der Kosten unseres Lebensstiles ist für die politischen Akteure immer noch zu einfach, als dass sie sich der Verantwortung für Umbau und Verzicht stellen müssten.

In diesem Zusammenhang eröffnen zwei aufsehenerregende Gerichtsentscheidungen neue Perspektiven: das Klimaurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024, mit der die Klage Schweizer Seniorinnen für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel Erfolg hatte. Im ersten Fall sah das Gericht die Freiheitsrechte künftiger Generationen in Gefahr, im zweiten Urteil stehen die Gefährdungen der Menschenrechte durch ungenügenden ...

Eine Veranstaltungsreihe der Katholischen Akademie Freiburg in Zusammenarbeit mit der Günther-Anders-Forschungsstelle der Universität Freiburg, dem Studium generale der Universität Freiburg und dem Theater Freiburg

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